Kinder brauchen Schutz vor religiöser Indoktrination
In einer Gesellschaft, die sich viel auf die Religionsfreiheit zugutehält, besteht ein eklatanter Widerspruch: Während Erwachsene das Recht haben, ihre Religion frei zu wählen oder abzulehnen, wird dieses fundamentale Recht Kindern systematisch vorenthalten. Eltern dürfen und sollen sogar, ihre minderjährigen Kinder religiös prägen, indoktrinieren und in Glaubensgemeinschaften einbinden. Das ist kein Schutz der Religionsfreiheit, sondern deren gezielte Umgehung zu Lasten der Schwächsten.
Besonders deutlich wird dieses Problem bei fundamentalistischen Gemeinschaften wie z.B. den Zeugen Jehovas, aber auch in streng orthodoxen jüdischen oder muslimischen Milieus. Kinder wachsen hier in geschlossenen Systemen auf, in denen Zweifel als Sünde, Abweichung als Verrat und kritisches Denken als Bedrohung gelten. Die Folgen sind oft lebenslange psychische Belastungen: Angststörungen, Schuldgefühle, Identitätskonflikte und ein erschwertes Leben in der säkularen Außenwelt.
Frühzeitige Festlegung und bürokratische Falle
Schon im Kindesalter wird die Religionszugehörigkeit amtlich erfasst, oft ohne dass das Kind je eine echte Wahl hatte. Das führt zu absurden und ungerechten Konsequenzen. Ein Kind, das katholisch getauft wurde und später mit der Kirche nichts mehr zu tun haben will, muss zunächst Kirchensteuer zahlen, bis es den formellen Austritt vollzieht. Dieser Austritt kostet zusätzlich Geld und bürokratischen Aufwand. So wird aus einer einst elterlichen Entscheidung eine langfristige finanzielle und administrative Belastung für den jungen Erwachsenen. Das ist keine freie Religionsausübung, sondern eine Bevormundung, die über die Volljährigkeit hinaus wirkt.
Körperliche Eingriffe, eine rote Linie
Am schwersten wiegt jedoch die körperliche Unversehrtheit. Die religiös motivierte Beschneidung von Jungen, wie sie im Judentum und im Islam praktiziert wird, stellt einen irreversiblen Eingriff in den Körper eines nicht einwilligungsfähigen Kindes dar. Wer konsequent für die körperliche und psychische Selbstbestimmung jedes Menschen eintritt, kann diesen Eingriff nicht einfach als „kulturelles Recht der Eltern“ durchwinken. Ein Kind kann nicht in eine religiöse Tradition „hineingeboren“ werden, die dauerhafte Spuren auf seinem Körper hinterlässt.
Notwendige Konsequenzen
Wir brauchen in Deutschland endlich konsequent säkulare Regeln zum Schutz von Kindern. Religiöse Indoktrination, egal ob durch Eltern oder staatlichen Schulen sollte es nicht gäben, solange das Kind nicht religionsmüdnig ist und frei entscheiden kann. Das Alter der Religionsmündigkeit sollte jedoch deutlich angehoben werden, mindestens auf 16 Jahre. Selbst dann sollte es aber klare Aufklärungs- und Bedenkzeiten geben, denn viele Jugendliche sind mit 16 noch stark von ihrem Elternhaus geprägt. Körperliche Eingriffe aus religiösen Gründen an Minderjährigen müssen verboten werden, es sei denn, es liegt eine medizinische Notwendigkeit vor.
Die religiöse Prägung in der Kindheit ist keine harmlose „Erziehungssache“. Sie prägt Persönlichkeit, Weltbild und emotionale Gesundheit oft ein Leben lang. Wer Kindern wirklich Freiheit ermöglichen will, muss sie vor allem vor der frühen, einseitigen und oft repressiven Festlegung auf ein religiöses System schützen.
Religionsfreiheit darf nicht bedeuten, dass Erwachsene das Recht haben, die nächste Generation um ihre eigene Freiheit zu bringen.