Beschneidungen bei Minderjährigen sollten in Deutschland klar unter Strafe stehen!
Wir sind uns inzwischen alle eigentlich einig, dass Kinder ein Recht auf freie Entfaltung und vor allem auf ihre körperliche Unversehrtheit haben. Etwas was eigentlich in keinem Fall ausgehöhlt, oder ignoriert werden kann. Bezeichnend, dass dies jedoch in Deutschland geschieht, überall da wo es um den angeblichen Schutz von religiöser und kultureller Tradition geht.
Kinder können noch nicht frei und informiert für sich selbst entscheiden. Dennoch werden sie in religiösen und kulturellen Familien häufig früh geprägt und auf bestimmte Traditionen festgelegt. Besonders problematisch wird dies, wenn es um irreversible Eingriffe am eigenen Körper geht.
Die männliche Vorhaut, ein stark unterschätztes Organ
Die Vorhaut eines Penises ist kein überflüssiges Gewebe. Sie enthält eine hohe Dichte sensibler Nervenendigungen. Studien zeigen, dass ihre Entfernung bei vielen Betroffenen zu einer dauerhaft verringerten sexuellen Empfindungsfähigkeit führen kann. Eine Untersuchung aus dem Jahr 2007 (Sorrells et al.) dokumentierte durch feinmotorische Messungen, dass bestimmte Bereiche des Genitals bei beschnittenen Männern eine geringere Sensibilität aufweisen als bei unbeschnittenen Männern. Eine groß angelegte dänische Studie aus dem Jahr 2011 (Frisch et al.) fand zudem bei beschnittenen Männern ein signifikant höheres Risiko für Orgasmus-Schwierigkeiten und bei deren Partnerinnen häufiger sexuelle Funktionsstörungen und Schmerzen beim Geschlechtsverkehr.
Neben den körperlichen Auswirkungen gibt es Hinweise auf psychische Langzeitfolgen. Eine Studie aus dem Jahr 2020 (Miani et al.) zeigte bei früh beschnittenen Männern eine geringere Bindungssicherheit und emotionale Stabilität sowie einen erhöhten wahrgenommenen Stresslevel im Erwachsenenalter. Diese Befunde deuten darauf hin, dass ein Eingriff in der frühen Kindheit nicht nur den Körper, sondern auch die psychische Entwicklung beeinflussen kann.
Was sich dringend ändern muss:
Etwas „immer schon so gemacht“ oder „kulturell so vorgegeben“ zu haben, kann keine ausreichende Rechtfertigung für einen irreversiblen Eingriff an einem nicht einwilligungsfähigen Kind sein. Kinderrechte und körperliche Unversehrtheit dürfen nicht hinter religiösen oder traditionellen Interessen zurückstehen.
Männliche Minderjährige, egal ob Babys, Kinder oder Jugendliche sollten nicht beschnitten werden dürfen. Auch medizinische Gründe sollten zunächst kritisch und unabhängig abgewogen werden. In Deutschland und weiten Teilen Europas wird die Beschneidung nicht-medizinischer Gründe bei Jungen jedoch weiterhin toleriert und teilweise sogar durch die Religionsfreiheit gerechtfertigt. Dies steht in klarem Widerspruch zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Kindern.
Der 2012 eingeführte § 1631d BGB erlaubt religiös oder traditionell motivierte Beschneidungen bei Jungen unter bestimmten Bedingungen. Aus meiner Sicht ist diese Regelung mit dem Grundgesetz, insbesondere mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem Kindeswohl, nicht vereinbar und sollte daher vollständig gestrichen werden.
Quellen:
Sorrells et al. (2007): Fine-touch pressure thresholds in the adult penis. BJU International.